Bitte erkundige dich bei deinem Steuerberater, für welche Produkte welcher Steuersatz erhoben werden muss. Diese Liste stellt nur einen Auszug dar und kann nicht alle Ausnahmen behandeln!
Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unternehmens erzielt. In erster Linie sind hier Umsätze aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen, also z. B. Dienstleistungen, gemeint.
Der Steuersatz beträgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 19 %, für bestimmte Umsätze nur 7 %.
Seit dem 01.01.2024 gilt in Gastronomiebetrieben in Deutschland für "Speisen"-Produkte statt dem ermäßigten Steuersatz wieder der Standard-Steuersatz.
In enforePOS wird der Steuersatz an deinen Produkten und Dienstleistungen über die Zuweisung von Steuerschlüsseln verwaltet. Die Zuordnung des spezifischen Steuersatzes zu einem Steuerschlüssel wird zentral in der enforeCloud organisiert.
Der Standardsteuersatz beträgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 19 %. Lieferungen und Leistungen, die diesem Steuersatz unterliegen, sind zum Beispiel:
Achtung! Hier gibt es Ausnahmen.
Achtung! Der Steuersatz richtet sich hier nach dem Land, in das die Leistung verkauft wird.
In Deutschland gibt es einige wenige Gebiete, in denen keine Umsatzsteuer erhoben wird, z. B. auf Helgoland und in Freihäfen. Auch bei Gemeinnützigkeit und bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) kann es sein, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird.
Bitte erkundige dich bei deinem Steuerberater, ob die Kleinunternehmerregelung für dich gilt.
Für bestimmte Lieferungen und Leistungen ermäßigt sich der allgemeine Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 UStG in Deutschland auf derzeit 7%. Lieferungen und Leistungen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind zum Beispiel:
Insbesondere bei Speisen wird in Deutschland beim Steuersatz unterschieden, ob die Waren im Haus oder außer Haus verzehrt werden. Beim Außer-Haus-Verkauf gilt der reduzierte Steuersatz.