Mehrwertsteueranpassung ab 01. Januar 2024

Seit dem 01.01.2024 gilt in Restaurants und Cafés wieder der Standardsteuersatz von 19 %. In diesem How-To erklären wir dir, wie du den Steuersatz für all deine Speisen auf einmal ändern kannst und wie du sicherstellen kannst, dass deine verkauften Speisen sowohl bei Im Haus- als auch bei Außer Haus-Verkäufen immer mit dem korrekten Steuersatz versteuert werden.

Wenn du nur im Haus-Verkäufe anbietest

Wenn du nur Im Haus-Verkäufe anbietest, ändere den Steuerschlüssel für deine Produkte von Reduzierte Steuer auf Standardsteuer. Damit werden im Haus verzehrte Produkte mit dem richtigen Steuersatz (19 %) versteuert. Gehe dazu wie folgt vor:

  1. Öffne im POS-Menü Verkauf > Produkte.
  2. Tippe auf [Mehrere Produkte bearbeiten].
  3. Tippe auf [Aktion auf allen].
  4. Wähle im Fenster Aktion wählen die Option Verkaufssteuer.
  5. Wähle im Feld Steuerschlüssel die Option Standardsteuer aus.
  6. Tippe auf [Aktion ausführen].

Wenn du Im Haus- und Außer Haus-Verkäufe anbietest

Wenn du sowohl Im Haus- als auch Außer Haus-Verkäufe anbietest, ändere den Steuerschlüssel für deine Produkte von Reduzierte Steuer auf den variablen Steuerschlüssel Reduzierte Steuer (außer Haus). Je nachdem, ob du bei einem Auftrag in der Kasse "Im Haus" oder "Außer Haus" wählst, werden dann die Produkte mit dem entsprechenden Steuersatz versteuert: 19 % für Produkte, die im Haus verzehrt werden, und 7 % für Produkte, die außer Haus verzehrt werden.

Stelle sicher, dass in den Verkaufseinstellungen im POS-Menü unter Verkauf > Verkaufseinstellungen die Option Außer Haus mit der gewünschten Standard-Option beim Starten eines neuen Auftrags sowohl in der Übersicht Allgemein als auch für jede deiner Kassen in der Übersicht Dieses Gerät aktiviert ist. Gehe dazu wie folgt vor:

  1. Öffne im POS-Menü Verkauf > Verkaufseinstellungen.
  2. Wechsle zur Übersicht Allgemein.
  3. Aktiviere die Option Außer Haus.
  4. Wechsle zur Übersicht Dieses Gerät.
  5. Aktiviere hier ebenfalls die Option Außer Haus.
  6. Wähle im Feld Standard eine für deinen Betrieb übliche Auftragsart aus. Betreibst du beispielsweise ein Restaurant, in dem du die meisten Verkäufe im Haus über Tische tätigst, gelegentlich aber auch Produkte außer Haus verkaufst, wähle die Auftragsart Im Haus ist der Standard.
  7. Wiederhole die Schritte 4 - 6 für jede einzelne deiner Kassen.

Damit der reduzierte Steuersatz für “Außer Haus" bei Verkäufen korrekt angewendet wird, musst du sicherstellen, dass die "Außer Haus"-Option an allen deiner aktuellen Kassen aktiviert ist (Schritt 4 - 5). Beachte, dass die Auftragsart in der Übersicht Dieses Gerät Vorrang hat, selbst wenn du die Option "Außer Haus" in der Übersicht Allgemein deaktivierst.

Anwendungsbeispiele

Im Folgenden drei Anwendungsbeispiele, anhand derer wir dir die verschiedenen Szenarien erläutern:

Beispiel 1: Du betreibst ein Eiscafé, in dem du Speisen sowohl im Haus als auch außer Haus verkaufst. Demnach hast du für deine Speisen-Produkte den variablen Steuerschlüssel Reduzierte Steuer (außer Haus) eingestellt.

Du besitzt einen enforeDasher (Tresen), über den du Eis sowohl zum Verzehr vor Ort (Im Haus) als auch zum Mitnehmen (Außer Haus) verkaufst. An deinem enforeDasher ist in den Verkaufseinstellungen in der Übersicht Dieses Gerät die Option Außer Haus aktiviert. Somit wird der variable Steuersatz korrekt angewendet.

Zusätzlich besitzt du einen enforeDonner, über den du ausschließlich Bestellungen an den Tischen in deinem Eiscafé (Im Haus-Verkäufe) abwickelst. Daher hattest du bisher in der Übersicht Dieses Gerät die Option Außer Haus gegebenenfalls nicht aktiviert. 

Damit beim Verkauf der Speisen über deinen enforeDonner der korrekte Steuersatz von 19 % angewendet wird, ist es notwendig, dass auf deinem enforeDonner in den Verkaufseinstellungen in der Übersicht Dieses Gerät die Option Außer Haus aktiviert ist. 

Beispiel 2: Du betreibst ein Restaurant, in dem du hauptsächlich Speisen zum Verzehr vor Ort (Im Haus) verkaufst. Du wickelst deine Bestellungen über Tische ab und arbeitest mit Gängen. Gelegentlich kommt es aber vor, dass Kunden, die bereits Speisen in deinem Restaurant (“Im Haus”) verzehrt haben, zusätzlich eine Speise zum Mitnehmen (“Außer Haus”) bestellen möchten. Erstelle in diesem Fall einen separaten Außer Haus-Auftrag, den du zunächst getrennt auf einen virtuellen Tisch buchst. Anschließend kannst du den Außer Haus-Auftrag zusammen mit dem Im Haus-Auftrag in einer Sammelabrechnung abkassieren. Wie das geht, erfährst du im How-To Im Haus- und Außer Haus-Aufträge kombinieren.

Beispiel 3: Du betreibst ein Restaurant, in dem du Speisen ausschließlich zum Verzehr vor Ort an Tischen (im Haus) verkaufst. Du wickelst deine Bestellungen beispielsweise mit einem enforeDonner ab. Weise deinen Speisen in diesem Fall den Steuerschlüssel Standardsteuer zu. Unabhängig davon, ob in den Verkaufseinstellungen deines enforeDonner im POS-Menü unter Verkauf > Verkaufseinstellungen > Übersicht Dieses Gerät die Option Außer Haus aktiviert oder deaktiviert ist, wird der Standardsteuersatz korrekt angewendet.

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