Ab dem 01.01.2020 ist jeder Unternehmer verpflichtet, zu jedem Kassiervorgang einen korrekten Beleg zu erstellen und dem Käufer bzw. Kunden zu überlassen, es sei denn, dem Unternehmer wurde eine Befreiung von der Belegausgabepflicht erteilt. Nach § 6 Satz 3 KassenSichV kann der Beleg in Papierform oder elektronisch erstellt werden.
enforePOS bietet standardmäßig die Erstellung der Belege als Papierausdruck oder den elektronischen Versand per E-Mail oder SMS an. Somit hast du drei Möglichkeiten, deiner Verpflichtung als Verkäufer nachzukommen, dem Käufer den Beleg nach Abschluss des Kassiervorgangs zu überlassen. Die Pflicht zur Ausgabe des Beleges besteht unabhängig davon, dass enforePOS alle Daten gemäß den Anforderungen der KassenSichV in deinem cloudbasierten Geschäftsaccount speichert.
Wenn du mit Kunden an Aufträgen arbeitest, kannst du einfach deren E-Mailadresse oder Mobilnummer auswählen. Ansonsten kannst du diese einmalig für den Belegversand eingeben. Das spart Bonrollen – und zudem wird es dir die Umwelt danken. Die Belege weisen die Kassennummer auf deinem Beleg mit aus.
Weitere Informationen bekommst du im How-To enforePOS und KassenSichV.