Dieses How-To beschreibt neue Funktionen und Arbeitsabläufe, die nur in enforePOS 2 verfügbar sind. Diese Version steht exklusiv Kunden zur Verfügung, die am Early Access-Programm von enforePOS 2 teilnehmen.
In der Übersicht Externe Zahlungen kannst du neben einer externen Zahlungsmethode außerdem eine externe Rechnungsstellung anlegen. Somit hast du die Möglichkeit, Rechnungen, die außerhalb von enforePOS abgerechnet und abkassiert werden sollen, anzulegen.
Wenn du z. B. also ein anderes Abrechnungssystem als enforePOS verwendest, aber die zugehörigen Dienstleistungen oder Produkte noch in enforePOS hinterlegen möchtest, kannst du die angelegte externe Rechnungsstellung im Bezahlfenster auswählen und in enforePOS referenzieren und dokumentieren. Diese Referenztransaktionen kannst du anschließend unter Verlauf in deiner Buchhaltung einsehen und exportieren.
Mit einer erweiterten externen Rechnungstellung/ Fakturierungsmethode kannst du außerdem benutzerdefinierte Workflow-Integrationen für z. B. externe PMS-Systeme (Abrechnungssysteme) anbinden. Durch die Anbindung werden Zahlungen und Abrechnungen nicht mehr in enforePOS, sondern extern durchgeführt. Die Angaben werden durch die Anbindung extern an das jeweilige PMS-System weitergegeben.
Bei der erweiterten externen Rechnungsstellung/ Fakturierungsmethode werden keine Referenztransaktionen in enforePOS hinterlegt oder Rechnungen erzeugt, d.h. die externen Abrechnungen kannst du nicht unter Verlauf einsehen. enforePOS ermöglicht lediglich die Anbindung zu externen PMS-Systemen (Abrechnungssystemen).
Um eine externe Rechnungsstellung anzulegen, befolge folgende Schritte:
Füge optional ein Bild ein, indem du links oben auf das Symbol tippst.
Wähle anschließend ein Bild aus.
Speichere das Bild durch Tippen auf das Bild.
Damit deine externe Rechnungsstellung im Bezahlprozess erscheint, musst du zunächst die externe Rechnungsstellung hinzuzufügen. Befolge hierfür folgende Schritte:
Die Zahlungsmethode Bar lässt sich als einzige nicht verschieben und wird immer an erster Stelle platziert. Dementsprechend ist das Verschieben der externen Rechnungsstellung an die vorderste Stelle nicht möglich.